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Wie warte ich eine Wasserentkalkungsanlage?

Wasserentkalkungsanlagen schützen das Rohrleitungssystem und Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Wasserkocher vor Kalkablagerungen. Sie enthärten aber auch das Trinkwasser im Haushalt. Der Einsatz von Geräten zur Wasserenthärtung darf aus diesem Grund zu keinen hygienischen Nachteilen führen, etwa durch die Gefahr einer Verkeimung der Anlage bei mangelhafter Wartung. Die regelmäßige Wartung einer Wasserentkalkungsanlage ist deshalb nicht nur wichtig, um Störungen vermeiden, sondern auch um eine dauerhaft hohe Qualität des Trinkwassers zu gewährleisten.

Außerdem gilt zu bedenken, dass bei nicht erfolgter oder unsachgemäß durchgeführter Wartung etwaige Garantieansprüche erlöschen können. Zudem ist die Inspektion und Wartung einer Entkalkungsanlage durch die Norm DIN EN 806-5 vorgeschrieben. Nur Anlagen, die regelmäßig und richtig gewartet werden, können eine Lebensdauer von 20 Jahren und mehr erreichen.

Wichtig:

Bei allen Wasserentkalkungsanlagen sind die Angaben in der Betriebs- bzw. Wartungsanleitung des Herstellers zu beachten.

Warum sollte eine Wasserentkalkungsanlage gewartet werden?

WartungsarbeitenWasseraufbereitungsanlagen werden in der Trinkwasser-Installation zur Enthärtung des Trinkwassers eingesetzt. Nicht ordnungsgemäß gewartete Anlagen neigen daher zu Verkeimungen. Aus diesem Grund spielt die hygienische Sicherheit eine wichtige Rolle, um einer möglichen Verkeimung der Anlage und damit der Beeinträchtigung des Trinkwassers vorzubeugen. Verunreinigtes Wasser kann etwa die Gefahr von Infektionskrankheiten schüren. Nur eine sachgemäße und regelmäßige Wartung sorgt dafür, dass ein störungsfreier und hygienischer Betrieb möglich ist.

In diesem Zusammenhang sieht die Norm DIN EN 806-5 vor, dass eine im Haushalt verwendete Enthärtungsanlage spätestens alle zwei Monate einer Inspektion sowie einer jährlichen Wartung unterzogen wird. Herstellerabhängig können die Empfehlungen für eine Wartung auch variieren.

Regeneration der Anlage

Bei DVGW-zertifizierten Wasserentkalkungsanlagen hat unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch nach spätestens vier Tagen eine Zwangsregeneration sowie eine Desinfektion des Ionenaustauscherharzes zu erfolgen. Wird das Intervall zur Zwangsregeneration in den Einstellungen manuell erhöht, verliert das Gerät sein Prüfzeichen.

Die Regeneration erfolgt automatisch. Darüber hinaus regeneriert das Gerät jeweils nur die verbrauchte Anlagenkapazität. Bei Bedarf müssen lediglich die Salztabletten nachgefüllt werden. Bei diesen handelt es sich um hochreines Siedesalz, welches sich rückstandsfrei im Gerät auflöst und gemäß DIN EN 973 den Reinheitsanforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Aus diesem Grund dürfen bei einer Wartung des Geräts ausschließlich Regeneriersalztabletten nach EN 973 Typ A nachgefüllt werden.

Reinigung der Anlage

Um etwaigen Verschmutzungen durch Staub oder ähnliches vorzubeugen, sollte die Entkalkungsanlage regelmäßig von außen gesäubert werden. Dazu sollten jedoch keine scharfen oder scheuernden Reinigungsmittel bzw. Chemikalien verwendet werden, da diese die Oberfläche des Gehäuses angreifen und nachhaltig beschädigen können.

Nach der erfolgten Reinigung sollte das Gehäuse mit einem feuchten Tuch nachgewischt werden, um die Reste des Reinigungsmittels zu entfernen.

Inspektion der Anlage

Je nach Anlage bzw. Hersteller gibt es unterschiedliche Empfehlungen bei den Wartungsintervallen. Gemäß DIN EN 806-5 muss jedoch nach spätestens zwei Monaten die Funktion der Entkalkungsanlage durch den Betreiber (Besitzer) überprüft werden. Hersteller wie Grünbeck folgen dieser Richtlinie.

Durch eine regelmäßige Inspektion wird die Betriebssicherheit einer Anlage erhöht. Diese Inspektion kann der Betreiber einfach selbst durchführen. Dazu wird in der Regel eine äußerliche Begutachtung des Geräts vorgenommen. So wird etwa optisch geprüft, ob die Anlage dicht ist oder sich irgendwo Wassertropfen bilden. Dazu gehört auch die Kontrolle der Dichtheit vom Steuerventil zum Abflusskanal. Werden undichte Stellen festgestellt, sollte der Kundendienst oder ein Fachbetrieb mit der Reparatur beauftragt werden. Erfahrene Handwerker können undichte Dichtungen auch selbst austauschen, wenn sie über das notwenige Fachwissen verfügen.

Darüber hinaus sollte bei der Inspektion die Wasserhärte gemessen werden, um gegebenenfalls Anpassungen an den Einstellungen durchführen zu können. Zudem sollte überprüft werden, ob sich genügend Salztabletten im Salztank befinden.

Wartung der Anlage

Gemäß der Norm DIN EN 806-5 muss halbjährlich eine Wartung an der Wasserentkalkungsanlage vorgenommen werden. Diese halbjährliche Wartung kann der Betreiber wiederum eigenständig durchführen, da sie im Grunde genommen der 2-monatlichen Sichtkontrolle entspricht.

Neben der optischen Überprüfung auf Dichtheit der Anlage, sollte wiederum die Wasserhärte und der Füllstand des Salztankes kontrolliert werden. Zusätzlich sollte beurteilt werden, ob der Salzverbrauch in Abhängigkeit vom verbrauchten Wasser anpasst werden muss.

Neben der halbjährlichen Wartung ist eine jährliche Generalwartung vorgesehen. Diese wird in der Regel vom Werks- bzw. Vertragskundendienst oder einer Fachfirma durchgeführt und beinhaltet unter anderem folgende Leistungen:

  • Messung der Betriebswerte wie Wasserhärte, Wasserdruck, pH-Wert usw.

  • Überprüfung der Anlage und Schlauchverbindungen auf Dichtheit sowie Beschädigungen

  • Reinigung von Salztank, Soleventil und Niveauelektroden

  • Überprüfung des Regenerationslaufes

  • Kontrolle der Saugleistungen der Injektoren

  • Überprüfung der Steuerelektronik und Einstellungen

  • Überprüfung des Sicherheitsschwimmer im Salztank

  • Nachfüllen der Salztabletten (bei Bedarf)

  • Erstellung des Wartungsprotokolls

  • Anbringen der Prüfplakette

Muss die Wartung von einer Fachfirma durchgeführt werden?

Die 2-montaliche Inspektion bzw. halbjährliche Wartung kann vom Betreiber der Anlage selbst durchgeführt werde. Eine Fachfirma ist hierfür nicht extra erforderlich.

Der DVGW schreibt in seinen Richtlinien jedoch eine jährliche Servicewartung für Enthärtungsanlagen vor. Das Wartungsintervall darf demnach nicht mehr als 12 Monate betragen. Gemäß DIN EN 806-5 hat die Wartung durch einen Werkskundendienst oder durch eine entsprechende Fachfirma zu erfolgen. Bei der Wartung werden, wie bereits beschrieben, sämtliche Dichtungen, Schlauchverbindungen und Funktionen der Anlage einer fachmännischen Überprüfung unterzogen.

Viele Hersteller bieten beim Kauf einer Anlage auch die Möglichkeit, für den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages. Dieser bietet mitunter vergünstigte Wartungskonditionen und stellt die termingerechte Abwicklung aller Wartungsarbeiten sicher.

Wann muss das Harz ausgetauscht werden?

Das Herzstück jedes Wasserentkalkers auf Ionenaustauscher-Basis ist das Austauschmaterial – auch Austauscherharz genannt. Dieses befindet sich in Form von kleinen Harzkügelchen im Gerät. An jedem dieser Harzkügelchen wiederum haften Natriumionen. Hartes Wasser hingegen besitzt einen hohen Anteil an Calcium- und Magnesiumionen. Beim Enthärtungsprozess nimmt das Harz diese Calcium- und Magnesiumionen vom Wasser auf und gibt im Gegenzug dazu Natriumionen ab. Die Calcium- und Magnesiumionen bleiben in der Anlage zurück, während das enthärtete Wasser ins Leitungssystem gepumpt wird.

Dieser Prozess findet so lange statt, bis keine Natriumionen mehr vorhanden sind und das Austauscherharz erschöpft ist. Für die Regeneration des Harzes wird der Austauscher mit Sole (Wasser mit Salz) gespült. Das Salz gelangt dabei über die Salztabletten im Salztank ins System. Die Natriumionen übernehmen wieder die Oberhand, das Harz ist damit regeneriert und wieder betriebsbereit. Smarte Enthärtungsanlagen lösen diesen Prozess (Zwangsregeneration) automatisch aus, spätestens jedoch nach vier Tagen ohne Regeneration.

Wird das Wasser trotz erfolgter Regeration nicht weich genug (und liegen keine Probleme mit den verwendeten Salztabletten oder andere Fehlfunktionen vor), kann es sein, dass der Entsalzungsionentauscher erschöpft ist und das Harz ausgetauscht werden muss. Hierfür sollte der Hersteller kontaktiert werden.

Sollte es darüber hinaus vom Hersteller ein empfohlenes Intervall für den Wechsel des Austauscherharzes geben, gilt es dieses ebenfalls zu beachten, da andernfalls unerwünschte Stoffe ins Trinkwasser gelangen können. Zudem sollte zum Schutz der Anlage vor dieser ein Hauswasserfilter installiert werden. Wenn kein Wasserfilter vorhanden ist, wird das Austauscherharz in kurzer Zeit beschädigt und muss ebenfalls ersetzt werden.

Gibt es wartungsfreie Wasserenthärtungsanlagen?

Hersteller wie Cleanwater24 werben damit, dass deren Anlangen nicht nur besonders effizient und sparsam arbeiten, sondern auch wartungsfrei sind. Andere Kunden wiederum berichten, dass deren Wasserentkalkungsanlagen lediglich alle drei Jahre gewartet werden müssen.

Grundsätzlich sollten bei der Wartung immer die Angaben des jeweiligen Herstellers beachtet werden. Diese finden sich in der Regel in der dem Gerät beiliegenden Betriebsanleitung. DGVW-zertifizierte Enthärtungsanlagen entsprechen immer der DIN EN 806-5 (Norm für technische Regeln bei Trinkwasser-Installationen). Diese schreibt vor, dass Wasserenthärtungsanlagen jährlich zu warten sind. Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Wartung kann deshalb eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit hervorrufen.

Die laufenden Betriebskosten für eine Entkalkungsanlage ergeben sich aus dem Verbrauch an Regeneriersalz und Strom sowie aus den jährlichen Wartungskosten. Diese können je nach Hersteller bzw. beauftragter Servicefirma zwischen 100 und 200 Euro liegen.

 

Bildquelle: Foto erstellt von freepik – de.freepik.com